Unfälle auf Wasserrutschen oft durch Fehlverhalten

In Frei- und Erlebnisbädern geht auf den Wasserrutschen nun wieder die Post ab. Ob liegend auf dem Rücken oder in einem Gummireifen sitzend: Die Rutschen versprechen Nervenkitzel, Schnelligkeit und zur Belohnung den Sprung ins kühle Nass. Der Badespaß ist in der Regel sicher, denn Wasserrutschen in öffentlichen Bädern unterliegen in Deutschland einer Prüfpflicht, die in einer DIN-Norm festgeschrieben ist. Einmal im Jahr checken Experten wie Hans Küpper von TÜV Rheinland die Rutschen auf ihre Sicherheit. Dennoch passieren immer wieder Unfälle – zumeist durch Fehlverhalten von Badegästen. „Leute haken sich ineinander ein oder halten in der Röhre bewusst an. Dadurch bringen sie sich und andere in Gefahr“, berichtet Hans Küpper.

Deshalb rät der Experte, immer erst die Hinweistafel am Einstieg der Rutsche zu lesen und alle Benutzungsregeln genau zu befolgen. Eltern entnehmen der Hinweistafel, ab welchem Alter ihre Kinder rutschen dürfen und ob der Schwierigkeitsgrad der Rutsche für sie überhaupt geeignet ist. Kleinkinder dürfen meist nur sitzend und geschützt zwischen den Beinen eines Erwachsenen rutschen. Auf schnelleren Rutschen gilt oftmals ein Mindestalter – eine sinnvolle Einschränkung, wie der TÜV Rheinland-Experte bestätigt. „Auf manchen Turborutschen werden Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h erreicht. Das ist kein Kinderspiel“, ist Küpper überzeugt.

Seine Tipps lauten daher: „Immer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten, um Kollisionen zu vermeiden. Bei Rutschen, die über Ampelsysteme mit Lichtschranken verfügen, niemals bei Rotlicht in die Röhre springen.“

Für erschreckende Schlagzeilen sorgen immer wieder die Ansaugstellen unter Wasser, die die Rutschen mit Wassernachschub versorgen. Ist deren Ansaugdruck zu hoch, kann die Pumpe zur Falle für Kinder werden. In öffentlichen Bädern werden Ansaugstellen daher regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft, in vielen Hotelanlagen sieht das leider anders aus. „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, macht den Handtuchtest. Hierfür ein Handtuch vor eine Ansaugstelle halten – lässt es sich kaum wieder entfernen, raus aus dem Pool, Kinder davon fernhalten und den Betreiber informieren“, empfiehlt TÜV Rheinland-Experte Küpper.

TÜV Rheinland
www.tuv.com

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