Rückruf: Chrom VI in Damen Lederjacken von Snap Shot

Das europäische Schnellwarnsystem Rapex meldet in der Wochenmeldung 47 Damen Lederjacken mit erhöhtem Chrom VI Anteil.  Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein hohes allergenes Potential.

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Rapex Wochenmeldung vom 25.11.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 26 1326/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Damen Lederjacke
Beschreibung: Damen Lederjacken in Lammleder in den Farben Cognac und grau, blau-weiß gestreiften Futter, Reißverschluss vorne, zwei Brusttaschen mit Reißverschluss, zwei Reißverschluss-Brusttaschen.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Indien
Marke: Snap Shot
Typ / Artikel-Nr.: 1. 6938284 (Farbe Cognac)
2. 6938283 (Farbe grau)
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Stop der Verkäufe und Rückruf beim Verbraucher
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil zwischen 3 und 50 mg / kg Chrom (VI) im Leder enthalten sind. Chrom (VI) ist als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex