Rückruf: Verletzungsgefahr bei Kinderroller Scooter „VX Shark“

Bei diesem Kinder Roller (Scooter) besteht Verletzungsgefahr aufgrund von Verarbeitungsmängeln. Es wurden bereits 2 Unfälle gemeldet, bei denen die Lenksäule gebrochen ist. Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Dänemark. Da dieser Roller zumindest online auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 07.10.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 13 1035/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Scooter „VX Shark“
Beschreibung: Spezial-Roller für Kinder. Schwarz mit grünen Griffen, action-Sitz und Fußstütze. Der Roller hat eine Handbremse und das Rad kann für Stunts verwendet werden.
Meldendes Land: Dänemark
Herkunftsland: Dänemark
Marke: Atlanta
Typ / Artikel-Nr.: Batch Nr.: 10523GW1; Artikel-Nr. 211530
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Verbrauchern
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht ein Risiko von Verletzungen, da die Lenksäule zusammenbrechen kann.
Vorfälle: 2 Unfälle gemeldet
Entspricht nicht : unbekannt
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex