Verkaufsverbot für Set „Bleigießen“ von Weco

Bei diesem Set zum Bleigiessen besteht ein Verbrennungsgefahr sowie ein Gesundheitsrisiko durch den Bleianteil von 87%. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

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 Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 28 0153/11
Kategorie: Hobby / Sportgeräte
Produkt: Set Bleigießen
Beschreibung: Set in einer transparenten Kunststoffverpackung, flach verpackt, mit 12 verschiedenen Figuren und einem Schmelz Löffel. Ein Beipackzerttel in der Umverpackung enthält Informationen in 7 Sprachen:. „Bleihaltig – Nicht an Kinder unter 14 Jahren abgeben. Verschlucken ist gesundheitsschädlich. Verunreinigte Gegenstände und Oberflächen müssen gründlich gereinigt werden. Fernhalten von  Lebensmittel, Geschirr, Getränke und Futtermittel. Enthält 87% metallisches Blei. ES IST unerlässlich, dass Sie die Anweisungen befolgen!
Meldendes Land: Ungarn
Herkunftsland: Deutschland
Marke: WECO
Typ / Artikel-Nr.: Modell: 782800-108
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden angeordnet
Art der Gefährdung: Chemisch / Verbrennung
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil nach dem Etikett die Schmelzfiguren 87% Blei enthalten. Das Produkt stellt auch eine Gefahr von Verbrennungen während des Einsatzes
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex