Seit dem 1. August 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – zum Beispiel in der Tagespflege. Wichtig für die Eltern: Eine Tagesmutter braucht eine Haftpflichtversicherung, die auch die ihr anvertrauten Kinder einschließt. Sie muss sonst mit ihrem pri...
Die Zeit drängt: Bis 2013 soll bereits jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz haben. So sieht es das neue Kinderförderungsgesetz (KiföG) vor, das vor drei Jahren in Kraft getreten ist. Das KiföG will dabei nicht nur rund 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaff...









