Für viele Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein wichtiger Schutzmechanismus, um trotz einer Kontopfändung weiterhin über einen Teil ihres Einkommens verfügen zu können. Verbraucherschützer schlagen jedoch Alarm: Immer häufiger berichten Betroffene davon, dass Banken und Sparkassen die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto verzögern oder zusätzliche Hürden aufbauen.
P-Konto schützt das Existenzminimum
Das Pfändungsschutzkonto soll sicherstellen, dass Schuldner trotz einer Pfändung über einen gesetzlich geschützten Freibetrag verfügen können. Dieser Betrag dient der Sicherung des täglichen Lebensunterhalts und schützt Einkommen vor dem vollständigen Zugriff durch Gläubiger. Jeder Verbraucher hat grundsätzlich das Recht, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Bank muss diesem Wunsch nachkommen und die Umstellung innerhalb weniger Geschäftstage vornehmen.
Immer mehr Banken verweigern Konto-Pfändungsschutz
Verbraucherzentrale NRW kritisiert anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung Gesetzesverstöße bei Sparkassen und (Neo-)Banken
In Deutschland leben aktuell rund 5,7 Millionen überschuldete Menschen. Viele von ihnen sind auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) angewiesen, um ihr monatliches Existenzminimum vor dem Gläubigerzugriff zu sichern. Nur so können sie Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente bezahlen. Für die Einrichtung und das Führen von P-Konten gibt es klare gesetzliche Regelungen. Trotzdem erschweren Kreditinstitute immer häufiger den Betroffenen die Verfügung über ihr gesetzlich geschütztes Guthaben auf dem Konto. Oft wird am Bankschalter sogar schon bei der Einrichtung eines P-Kontos abgeblockt. Im Ergebnis erhalten Betroffene statt unbürokratischem Schutz vielfach wochenlang gar kein Geld von ihrem Konto. „Das ist für Betroffene sehr belastend und existenzgefährdend“, kritisiert Marcus Köster, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. „Und es widerspricht eindeutig der Rechtslage.“ Die Verbraucherzentrale hat deshalb erneut Kreditinstitute abgemahnt sowie die Finanzaufsicht BaFin eingeschaltet.
In Deutschland gilt ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Pfändungsschutzkonto – und zwar ohne große formelle Voraussetzungen. Jeder Kunde kann jederzeit verlangen, dass sein Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Dies gilt auch, wenn das Konto im Minus ist. Das Konto erhält dann eine Schutzfunktion und sichert aktuell so mindestens 1.560 Euro im Monat vor dem Zugriff der Gläubiger. Der Freibetrag steigt zum Beispiel bei Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner. Das P-Konto darf nicht mehr kosten als das bisherige Konto, da alle vertraglichen Vereinbarungen weiter gelten.
Banken verstoßen gegen das Gesetz
„In unserer Beratungspraxis sehen wir zunehmend, dass der gesetzliche Schutz nicht wirksam umgesetzt wird, weil Banken und Sparkassen es den Betroffenen oft sehr schwer machen oder sogar gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen“, beobachtet Verbraucherschützer Köster. „Das ist existenzbedrohend für die betroffenen Menschen und ihre Familien.“ Der Verbraucherzentrale NRW liegen zahlreiche Beschwerden vor, wonach viele Kreditinstitute auf gesonderten Vereinbarungen bestehen, etwa einer vorherigen Rückzahlung der Kontoüberziehung. „Sie vermitteln den Konto-Inhaber:innen manchmal sogar den Eindruck, die Bank entscheide, ob und in welcher Höhe über Guthaben verfügt werden darf“, sagt Köster. Das aber widerspreche geltenden Pfändungsschutzvorschriften. „Angesichts der Vielzahl an Fällen, die uns erreichen, gehen wir davon aus, dass die Problemlage weit verbreitet ist.“
Kunde musste im Auto schlafen – direkt vor der Bank
Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich zunehmend verzweifelte Betroffene. In einem besonders drastischen Fall war ein Verbraucher extra in Begleitung eines Gerichtsvollziehers zu seiner Bank gefahren, um einen gerichtlichen Freigabe-Beschluss, den die Bank nicht beachtete, nochmals zustellen zu lassen. Die Bank verweigerte ihm dennoch die Verfügung über sein Guthaben. Der Mann musste vor der Bank im Auto schlafen, weil er kein Benzin mehr für die Heimfahrt hatte. In einem anderen Fall berücksichtigte eine Bank die von der Kundin vorgelegte P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags erst mit wochenlanger Verzögerung, sodass nach Zahlung der Miete kein Geld mehr für Lebensmittel für die gesamte Familie zur Verfügung stand. Dabei bestimmt das Gesetz klar, dass Kreditinstitute die Bescheinigung ab dem zweiten folgenden Geschäftstag beachten und den Freibetrag zur Verfügung stellen müssen.
Mehrere Kreditinstitute abgemahnt
„Da sich viele Banken und Sparkassen beim P-Konto nicht an Verbraucherschutzvorschriften halten oder diese sehr eigenwillig interpretieren, haben wir weitere Anbieter abgemahnt, aktuell die Volksbank Südwestfalen und die Consorsbank/BNP Paribas“, so Jurist Köster „Hier warten wir noch auf die Reaktionen.“ Zuvor war die Verbraucherzentrale NRW bereits gegen die Postbank, die Kreissparkasse Köln und die Sparkasse am Niederrhein vorgegangen.
Auch Neobanken problematisch
Besonders viele Beschwerden gibt es aktuell zu so genannten Neobanken. Diese wickeln Kundengeschäfte über Apps ab und betreiben keine Filialen. „Oft kommt es für Verbraucher:innen nicht zuletzt deshalb zu Problemen bei der Einrichtung von P-Konten oder der Beachtung von Pfändungsschutzvorschriften, weil persönliche Ansprechpartner meist fehlen, die Kommunikation häufig nur über einen Chat in der App läuft und zu keinem korrekten Ergebnis führt. Die Standardabläufe dort sind im Falle von Pfändungen aus unserer Sicht oft unzureichend“, erklärt Köster.
Gesetzgeber und Bankenaufsicht sind gefordert
Angesichts des Ausmaßes des Problems hat die Verbraucherzentrale NRW die Aufsichtsbehörde eingeschaltet und eine Liste mit 115 dokumentierten Fällen einschließlich Neobanken an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschickt. „Das ist aber vermutlich nur die Spitze des Eisbergs“, so Köster. „Damit das System des P-Kontos insgesamt wieder wirksam funktioniert, sind auch BaFin und Gesetzgeber gefragt, damit der vorgesehene Schutz in vollem Umfang bei den Menschen ankommt.“
Forderungen der Verbraucherzentrale NRW:
1. Die Kreditinstitute müssen ihre gesetzlichen Pflichten zur Einrichtung von P-Konten ohne Wenn und Aber erfüllen – unverzüglich, bedingungsfrei und ohne Hürden, insbesondere beim Zugang zur Kontoeinrichtung.
2. Aufsichtsbehörden müssen Missstände schnell und effizient verfolgen und nachhaltig beheben.
3. Der Gesetzgeber muss die Existenzsicherung durch das P-Konto durch klare Standards für die kontoführenden Banken und Sparkassen auch in der Praxis wirksam gewährleisten.
Weiterführende Informationen der Verbraucherzentrale NRW:
- Alles zum P-Konto gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/
node/31097 - Hier geht es zur Schuldner- und Insolvenzberatung: www.verbraucherzentrale.nrw/
node/121537
Quelle: Verbraucherzentrale NRW


















