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Mit der Richtlinie „Pyrotechnik“ gilt seit 2010 in der EU nur eine Prüfnummer für Silvesterfeuerwerk – die Registriernummer. Eine BAM-Zulassung ist nicht mehr erforderlich. In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft. Das sind neutrale, unabhängige und kompetente Organisationen, die der ...

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