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Rückruf: Kägi ruft Butterbiscuits wegen Fremdkörpergefahr (Metall) zurück

Verbraucherwarnung bei Keks-Spezialitäten: Die Schweizer Kägi Söhne AG informiert über einen vorsorglichen Rückruf mehrerer Chargen der beliebten Kägi Butterbiscuits mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027. Wie das Unternehmen bekannt gab, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den betroffenen Packungen metallische Fremdkörper befinden. Beim Verzehr besteht eine ernsthafte Verletzungsgefahr im Mund- und Rachenraum sowie im Magen-Darm-Trakt. Vom Konsum wird dringend abgeraten!

Welche Produkte sind vom Rückruf betroffen?

Der Rückruf betrifft verschiedene Einzel- und Mehrfachpackungen sowie die Minis der Kägi Butterbiscuits mit spezifischen Chargencodes und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD).

Rückruf: Kägi Butterbiscuits wegen Metall-Fremdkörpern zurückgerufen

Betroffene Artikel im Überblick

Artikelnummer Produktbezeichnung EAN-Code Chargencode Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
V7.4306 Kägi Butterbiscuits 3x200g 7610046032007 KHR 28.08.2027
V7.4306 Kägi Butterbiscuits 3x200g 7610046032007 KHQ 28.08.2027
V7.1211 Kägi Butterbiscuits 200g 7610046002017 KHR 28.08.2027
V7.4412 Kägi Butterbiscuits 2x200g 7610046022008 KHR 28.08.2027
V9.4790 Kägi Butterbiscuits mini 1’650g 7610046300557 – 28.08.2027
V9.4790 Kägi Butterbiscuits mini 1’650g 7610046300557 – 28.09.2027

Wichtiger Hinweis: Produkte mit anderen Chargencodes oder Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Welche Gefahren bestehen beim Verzehr?

Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Beim Zerkauen oder Verschlucken kleiner Metallteile drohen:

  • Schnitt- und Stichverletzungen in der Mundhöhle, auf der Zunge und im Rachenraum.

  • Zahnschäden beim Kauen auf harte Gegenstände.

  • Innere Verletzungen oder Blutungen in der Speiseröhre sowie im Magen-Darm-Trakt.

Aus diesem Grund sollten Sie die Kekse der genannten Chargen unter keinen Umständen weiter konsumieren.

Was müssen betroffene Kundinnen und Kunden tun?

Die Kägi Söhne AG hat umgehend reagiert und die betroffenen Produkte aus dem Verkauf nehmen lassen.

  1. Konsum stoppen: Prüfen Sie die Verpackung auf die oben genannten Codes und verzehren Sie die Biscuits nicht.

  2. Rückgabe im Handel: Konsumentinnen und Konsumenten, die betroffene Artikel erworben haben, können diese in ihre jeweilige Verkaufsstelle zurückbringen.

  3. Kaufpreiserstattung: Der Verkaufspreis wird in den Filialen auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet.

Kontakt zum Kundenservice

Für weitere Fragen zum Rückruf der Butterbiscuits hat der Hersteller einen E-Mail-Service eingerichtet. Betroffene Kunden können sich direkt an den Hersteller wenden:

 

Wichtiger Hinweis zu dieser Meldung
Bitte informieren sie Bekannte, Freunde und Familie über diesen Rückruf. Falls der betroffene Artikel inzwischen weitergegeben wurde, informieren sie bitte auch den Empfänger 

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