Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Schadstoffe in der Kinderwagenkette „Waldtiere“ von Hess. Der Meldung zufolge können sich krebserregende N-Nitrosamine bilden.
Wir raten davon ab betroffene Kinderwagenketten weiter zu nutzen, vor allem, wenn diese so angebracht sind, dass sie in den Mund genommen werden können!
[alert color=“red“ icon=““]Im Tierversuch wurde in sämtlichen Spezies eine stark krebserzeugende Wirkung bei 90 % der untersuchten Nitrosamine nachgewiesen. Nitrosamine haben im Tierversuch auch Schäden der Leber und des Erbgutes hervorgerufen. (wikipedia.de)
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
| Rapex Wochenmeldung: | 22 / 2018 |
| Rapex Nummer: | A12/0724/18 |
| meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
| Kategorie: | Spielzeug |
| Produkt: | Kinderwagenkette |
| Marke: | Hess |
| Name: | Kinderwagenkette Waldtiere |
| Artikelnummer: | Artikel Nr. 52143, Datum 08.02.16, Artikel Nr. 12982, Datum 08.02.16 |
| Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
| Barcode / EAN / GTIN: | 4022498521436 |
| Beschreibung: | Kinderwagenkette mit farbigen Holzelementen und Clips an beiden Enden |
| Herkunftsland: | Deutschland |
| Produktrisiko: | Das Produkt stellt ein chemisches Risiko dar, da es Substanzen enthält, die N-Nitrosamine bilden können (Messwert der nitrosierbaren Substanzen: 1281 μg / kg). N-Nitrosamine können krebserregend sein. |
| Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
| Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie |
| Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Hersteller) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: © Cleankids-Magazin / 2018 Lizenznummer: LP-028-DE
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt Cleankids-Magazin
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen als kostenloser Download


















