Krebserregend: Rückruf für Sofakissenbezüge

Diese Sofakissenbezüge haben es in sich. Verbotene und krebserregende Azofarbstoffe gehören nicht ins Wohnzimmer. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 27.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen 
Rapex Nummer:40 1320-10
Kategorie:Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt:Kissenbezug – „Fleur“ Sofakissen mit Streifen in verschiedenen Farben, 40 x 40 cm
Beschreibung:mehrfarbiger textiler Polsterbezug; vertikale blaue, creme, grau-blau und beige Streifen, teilweise mit eingewebten goldenen Motiven, verpackt in einem transparenten, farblosen Kunststoff
Meldendes Land:Deutschland
Herkunftsland:China
Marke:unbekannt
Typ / Artikel-Nr.:Artikel Nr. 761070
EAN-Nummer:4 035179 092903
Art des Rückrufs / der Warnung:Freiwilliger Austritt aus dem Markt und Rückruf beim Verbraucher
Art der Gefährdung:Chemisch
 Von diesem Produkt geht eine Gesundheitsgefahr aus, weil es verbotene krebserregende Azofarbstoffe enthält
Entspricht nicht :der REACH-Verordnung
  

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.