Bundesländer informieren: Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden im Internet veröffentlicht

Mehr Informationen und schnellere Auskünfte für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. September in Kraft tritt. In den Bundesländern werden die Informationen ab 1. September 2012  veröffentlicht. Zusätzlich können die Verbraucher auch über extra eingerichtete Internetadressen auf die Informationen zugreifen.

So können sich Verbraucher einfach, schnell und umfassend über Missstände informieren

Wenn ein Lebensmittel- oder Futtermittelhersteller gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden, können Verbraucher dies nun noch leichter erfahren. Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§ 40 (1a) LFGB) müssen die zuständigen Behörden nun alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln zwingend veröffentlichen.

Auch andere Verstöße – zum Beispiel solche gegen Hygienevorschriften in Großküchen, Restaurants und Gaststätten – müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Bei Verstößen gegen zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert sein, d. h. auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von akkreditierten Laboratorien basieren.

 

Nach Bundesländern (wird ausgebaut)

UPDATE 20.04.2013

redKeine klaren bundesrechtlichen Vorgaben:
Veröffentlichungen bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht werden von einigen Bundesländern ausgesetzt

 

Baden-Württemberg
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln nach § 40 Absatz 1a Ziffer 1. LFGB)
http://verbraucherinfo.ua-bw.de
 

Bayern
Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Lebensmittelinformationen nach § 40 Abs. 1a LFGB
http://www.lgl.bayern.de

Berlin
Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB § 40 Abs. 1a) im Land Berlin
http://www.berlin.de

Hessen
Veröffentlichungen von Verstößen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)
http://verbraucherfenster.hessen.de

Zusätzlich können Verbraucher auch über die extra eingerichtete Internetadresse
www.lebensmittelinformationen.hessen.de
auf die Informationen zugreifen.
 


Niedersachsen
Veröffentlichungen von Verstößen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Übersichtsseite >> 

Nordrhein-Westfalen
Informationsportal zu Grenzwertüberschreitungen und Verstößen in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de

Sachsen
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln nach § 40 Absatz 1a Ziffer 1. LFGB)
http://www.gesunde.sachsen.de/129.html

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