Kategorie: Produktrückrufe

Produktrückruf – Wichtige Verbraucherinformation

Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei einem Produktrückruf auf schnelle und transparente Information angewiesen. Nur so können mögliche Risiken für Gesundheit oder Sicherheit rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Hersteller und Händler sind deshalb in der Pflicht, relevante Details wie Produktname, betroffene Chargen, Verkaufszeiträume und Rückgabemöglichkeiten zeitnah, klar und verständlich zu kommunizieren.

Achtung: Rückruf von 3 Brotsorten in der Verkaufsregion Nordwestschweiz

Betroffen vom aktuellen Rückruf sind Bio Nussbrot 400g, Bio Buurebrot 450g sowie St. Galler halbweiss 500g, welche heute, 21.12.2012, vor 10.00 Uhr in der Coop Verkaufsregion Nordwestschweiz verkauft wurden. Diese können kleinste Aluminiumpartikel aufweisen. Kunden, welche diese Brote in diesem Zeitraum und den betroffenen Verkaufsstellen gekauft haben, sind gebeten, diese...

Update: Erstickungsgefahr – Babyspielzeug "Mein erstes Auto" und "First Car"

Wir haben nach Veröffentlichung dieser Meldung sehr viel Rückmeldungen von Eltern erhalten, die dieses Fahrzeug unter der Markenbezeichnung „Walter“ erworben hatten. Dort wurde der Artikel unter der Artikelnummer: 61239 und der Bezeichnung „First Car“ mit der Altersangabe ab 3 Monate verkauft.  Meldung vom 15.03.2013 zum First Car von Walter >> Aktuell...

Rückruf: Erstickungsgefahr – Auchan ruft Holz Activity-Würfel für Kleinkinder zurück

Die französische Handelskette Auchan (und Simply Market) ruft einen Holz Activity-Würfel für Kleinkinder zurück. Grund für den Rückruf sind Kleinteile die ich unter Umständen von den Spielzeug lösen können. Wenn Kleinkinder diese Kleinteile in den Mund nehmen und verschlucken, kann dies schlimmstenfalls zur Erstickung führen.

Lebensgefahr für Kleinkinder: Reer warnt vor Unfallgefahr bei Bettgittern

Reer informiert: Aufgrund eines Unfallgeschehens haben wir Hinweise darauf, dass bei einem unserer Bettgitter trotz sorgfältiger Entwicklung und intensiver Qualitätskontrolle bei unsachgemäßer Verwendung für Kinder unter 18 Monaten Lebensgefahr (Ersticken, Strangulation) bestehen kann. Für diese Altersgruppe darf das Produkt auf keinen Fall verwendet werden.