In 6 Schritten zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur: Jetzt den Kurantrag richtig stellen
Berlin, 8. März 2012. Nach der jüngsten Konkretisierung der Begutachtungsrichtlinien für die Bewilligung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung ermutigt das Müttergenesungswerk (MGW) Mütter, die körperlich oder seelisch überlastet sind, einen solchen Antrag zu stellen.