Powerbanks gehören für viele Reisende zur Standardausrüstung. Sie laden Smartphones, Tablets oder Kopfhörer unterwegs auf und sind besonders auf langen Flugreisen praktisch. Gleichzeitig bergen Lithium-Ionen-Akkus ein gewisses Brandrisiko. Deshalb gelten im Luftverkehr strenge Sicherheitsvorschriften, die durch neue Vorgaben weiter präzisiert werden.
Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass Reisende die Regeln zu Powerbanks kennen sollten, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle oder während des Fluges zu vermeiden.
Warum gelten besondere Vorschriften?
Lithium-Ionen-Akkus speichern viel Energie auf kleinem Raum. Werden sie beschädigt, überhitzt oder unsachgemäß verwendet, kann es zu einem sogenannten thermischen Durchgehen kommen. Dabei erhitzt sich der Akku selbstständig und kann Rauch oder sogar einen Brand verursachen.
Da ein Feuer im Frachtraum deutlich schwerer zu erkennen und zu bekämpfen ist als in der Flugzeugkabine, gelten für Powerbanks besondere Transportvorschriften.
Powerbanks gehören ins Handgepäck
Powerbanks dürfen grundsätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Sie müssen während der gesamten Reise im Handgepäck mitgeführt werden.
Der Grund: Sollte ein Akku überhitzen oder beschädigt werden, kann die Besatzung in der Kabine schneller reagieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Leistung entscheidet über die Mitnahme
Ob eine Powerbank mitgenommen werden darf, richtet sich nach ihrer Kapazität, die üblicherweise in Wattstunden (Wh) angegeben wird.
- Bis 100 Wh: In der Regel ohne besondere Genehmigung im Handgepäck erlaubt.
- 100 bis 160 Wh: Meist nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft zulässig.
- Über 160 Wh: Für Passagiere grundsätzlich nicht erlaubt.
Viele handelsübliche Powerbanks für Smartphones liegen deutlich unter der Grenze von 100 Wh.
Akkus vor Kurzschlüssen schützen
Lose Powerbanks oder Ersatzakkus sollten so transportiert werden, dass die Kontakte nicht mit Metallgegenständen wie Schlüsseln oder Münzen in Berührung kommen.
Geeignet sind beispielsweise:
- Originalverpackungen,
- Schutzhüllen,
- kleine Kunststoffbeutel,
- abgeklebte Kontakte.
Beschädigte Akkus gehören nicht ins Flugzeug
Powerbanks mit sichtbaren Schäden sollten keinesfalls mit auf Reisen genommen werden.
Warnzeichen sind unter anderem:
- aufgeblähtes Gehäuse,
- Risse,
- starke Erwärmung,
- ungewöhnlicher Geruch,
- austretende Flüssigkeit.
Beschädigte Lithium-Ionen-Akkus stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und sollten fachgerecht entsorgt werden.
Während des Fluges richtig verwenden
Auch im Flugzeug sollten Powerbanks nur verantwortungsvoll genutzt werden.
Empfehlenswert ist:
- nur hochwertige Ladekabel verwenden,
- Powerbanks nicht mit Kleidung oder Decken abdecken,
- Geräte nicht unbeaufsichtigt laden,
- bei ungewöhnlicher Erwärmung die Nutzung sofort beenden und die Crew informieren.
Qualität zahlt sich aus
Beim Kauf sollten Verbraucher auf geprüfte Produkte namhafter Hersteller achten. Billige No-Name-Produkte verfügen teilweise nicht über ausreichende Schutzmechanismen gegen Überladung, Kurzschluss oder Überhitzung.
Prüfzeichen allein garantieren zwar keine vollständige Sicherheit, können aber ein Hinweis auf die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards sein.
Fazit
Powerbanks erleichtern das Reisen erheblich, erfordern aber einen verantwortungsvollen Umgang. Wer die Vorschriften der Fluggesellschaft beachtet, die mobilen Energiespeicher ausschließlich im Handgepäck transportiert und beschädigte Akkus konsequent aussortiert, trägt wesentlich zur Sicherheit an Bord bei. Die neuen Vorgaben sollen das Brandrisiko durch Lithium-Ionen-Akkus weiter reduzieren und den Luftverkehr noch sicherer machen.
Quellen: TÜV-Verband e. V. – http://www.tuev-verband.de

















