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Rettungsgasse richtig bilden: So retten Autofahrer im Stau Leben

Eine Rettungsgasse kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Wenn Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei nach einem Unfall schnell zur Einsatzstelle gelangen müssen, zählt jede Minute. Gerade auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen kann dichter Verkehr den Weg für Einsatzfahrzeuge jedoch vollständig versperren.

Deshalb gilt in Deutschland: Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gebildet werden – nicht erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn auftaucht.

Rettungsgasse richtig bilden: Regeln, Bußgelder und wichtige Tipps

Was ist eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist ein freier Korridor zwischen den Fahrzeugreihen. Durch diesen Korridor können Einsatzkräfte schnell an einem Stau vorbeifahren und zur Unfallstelle gelangen.

Die Grundregel ist einfach:

Links nach links – alle anderen nach rechts.

Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren möglichst weit nach links. Alle Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich möglichst weit nach rechts. Dadurch entsteht die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen.

Bei zwei Fahrstreifen

Bei einer zweispurigen Autobahn fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht in der Mitte.

Bei drei Fahrstreifen

Auf einer dreispurigen Autobahn fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links. Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur fahren nach rechts. Die Rettungsgasse befindet sich somit zwischen der linken und der mittleren Spur.

Bei vier oder mehr Fahrstreifen

Auch bei vier oder mehr Fahrstreifen gilt dieselbe Grundregel: Die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts.

Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?

Ein häufiger Irrtum lautet: Erst wenn ein Unfall passiert ist oder ein Rettungsfahrzeug zu sehen ist, muss Platz gemacht werden.

Das ist falsch.

Die Rettungsgasse muss sofort gebildet werden, sobald der Verkehr stockt oder sich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Wer zunächst abwartet, bis der Verkehr vollständig zum Stillstand gekommen ist, riskiert, dass die Fahrzeuge zu dicht stehen und kaum noch Platz zum Rangieren vorhanden ist.

Das bedeutet auch: Schon beim Heranfahren an einen Stau sollte man die eigene Position auf der Fahrbahn überprüfen und ausreichend Platz schaffen.

Die Rettungsgasse muss frei bleiben

Ist die Rettungsgasse einmal gebildet, muss sie offen bleiben. Autofahrer dürfen sie nicht nutzen, um schneller voranzukommen.

Die Gasse ist ausschließlich für berechtigte Einsatz- und Hilfsfahrzeuge vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst. Auch bestimmte weitere Hilfsfahrzeuge dürfen sie nutzen.

Besonders problematisch ist es, wenn Autofahrer versuchen, sich durch die Rettungsgasse nach vorne zu bewegen. Dadurch können Einsatzkräfte behindert oder sogar blockiert werden.

Standstreifen nicht benutzen

Der Standstreifen beziehungsweise Seitenstreifen ist grundsätzlich nicht Teil der Rettungsgasse und sollte frei bleiben. Er dient unter anderem Pannenfahrzeugen und kann von Einsatzkräften genutzt werden.

Autofahrer dürfen deshalb nicht einfach auf den Standstreifen ausweichen, um schneller an einem Stau vorbeizukommen. Eine Ausnahme kann beispielsweise bestehen, wenn die Polizei dazu auffordert oder die konkrete Verkehrssituation ein Ausweichen aus Platzgründen erforderlich macht.

Was passiert, wenn ein Rettungsfahrzeug kommt?

Die Rettungsgasse sollte bereits bestehen, bevor ein Einsatzfahrzeug sichtbar ist. Kommt ein Rettungswagen, Feuerwehrfahrzeug oder Polizeifahrzeug von hinten, muss die Gasse unbedingt frei bleiben.

Auch nach dem ersten Einsatzfahrzeug sollte man nicht sofort wieder in die Mitte fahren. Es können weitere Rettungsfahrzeuge folgen.

Das gilt insbesondere bei schweren Unfällen, bei denen mehrere Einsatzkräfte gleichzeitig unterwegs sind.

Bußgeld

Verstöße können in Deutschland empfindliche Konsequenzen haben. Wer keine vorgeschriebene Rettungsgasse bildet, muss grundsätzlich mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bei einer Behinderung steigt das Bußgeld auf 240 Euro, bei einer Gefährdung auf 280 Euro. Auch hier kommen jeweils zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu.

Noch teurer kann es werden, wenn die Rettungsgasse unberechtigt befahren wird. Dafür sieht der Bußgeldkatalog mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vor. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können die Sanktionen weiter steigen.

Rettungsgasse auf der Autobahn: Die wichtigsten Regeln

Wer auf der Autobahn in einen Stau gerät, sollte sich diese fünf Regeln merken:

  • Bereits bei stockendem Verkehr reagieren.
  • Linke Spur nach links.
  • Alle anderen Spuren nach rechts.
  • Standstreifen grundsätzlich frei lassen.
  • Rettungsgasse niemals selbst zum Vorfahren nutzen.
  • Rettungsgasse auch bei Baustellen bilden

Baustellen können die Situation besonders schwierig machen, weil die Fahrstreifen häufig schmaler sind und Fahrzeuge weniger Ausweichmöglichkeiten haben.

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt jedoch auch in solchen Situationen. Gerade bei engen Fahrbahnen ist es deshalb wichtig, frühzeitig Platz zu schaffen und nicht bis zum vollständigen Stillstand zu warten.

Auch Motorradfahrer müssen sich an die Regeln halten

Für Motorradfahrer gibt es keine Sondererlaubnis, die Rettungsgasse zu benutzen. Auch Motorräder dürfen nicht einfach zwischen den stehenden Fahrzeugen durch die Rettungsgasse fahren.

Ebenso ist das Befahren des Standstreifens zum schnelleren Vorankommen nicht erlaubt.

Rettungsgasse im Urlaub: Im Ausland gelten andere Regeln

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich nicht ausschließlich auf die deutschen Regeln verlassen. In mehreren europäischen Ländern gibt es zwar ebenfalls Rettungsgassen, die konkrete Ausgestaltung und die Strafen unterscheiden sich jedoch.

In Österreich gelten beispielsweise ähnliche Regeln wie in Deutschland. Dort darf im Bedarfsfall auch der Pannenstreifen für die Bildung der Rettungsgasse genutzt werden. In anderen Ländern gelten wiederum abweichende Vorschriften.

Wer eine längere Urlaubsfahrt plant, sollte deshalb die Verkehrsregeln des jeweiligen Reiselandes kennen.

Die Rettungsgasse ist mehr als eine Regel aus der Straßenverkehrsordnung. Sie schafft eine entscheidende Zufahrt für diejenigen, die anderen Menschen in einer Notlage helfen müssen.

Ein falsch abgestelltes Fahrzeug, ein Autofahrer in der Rettungsgasse oder eine zu spät gebildete Gasse können wertvolle Zeit kosten. Deshalb sollte die Rettungsgasse automatisch zum eigenen Fahrverhalten gehören, sobald der Verkehr ins Stocken gerät.

Merksatz

Stau beginnt – Rettungsgasse bilden.

Links nach links, alle anderen nach rechts.

Gasse frei halten

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