Im Sommer 2022 erhöhte Amazon den Preis für das Prime-Abonnement für Millionen Verbraucher:innen in Deutschland. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist die Erhöhung rechtswidrig. Deshalb reichte sie im Dezember 2025 vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Abhilfeklage ein (Az. I-13 VKl 1/25). Ab sofort können sich Betroffene der Klage anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister eintragen.
„Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig”, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.” In dem Verfahren geht es um die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022 von bis zu 20,90 Euro jährlich. Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten. „Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu ca. 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch“, erläutert Schuldzinski.
Bei der Amazon-Sammelklage gegen Preiserhöhung beteiligen
Verbraucher:innen können sich an der Abhilfeklage (umgangssprachlich Sammelklage) beteiligen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mithilfe des Klage-Checks unter www.verbraucherzentrale.nrw/
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert zur Amazon-Sammelklage gegen die Preiserhöhung anmelden.
Hintergrund
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon Prime Abonnements im Sommer 2022. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher:innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister getrennt anmelden.
Weiterführende Informationen:
- Hier können sich Betroffene im Klageregister des Bundesamts für Justiz für die Abhilfeklage anmelden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ Verbraucherrechte/ VerbandsklageregisterMusterfes tstellungsklagenregister/ Verbandsklagenregister/ Verbandsklagen/Klagen/202602/ Anmeldung/Formular_node.html - Hier können Verbraucher:innen ihre Betroffenheit überprüfen und nützliche Tipps zur Registeranmeldung erhalten: www.verbraucherzentrale.nrw/
amazon-klagecheck - Alle Informationen zur Sammelklage gegen Amazon wegen der Preiserhöhung und die Anmeldung zum Newsletter unter: www.verbraucherzentrale.nrw/
node/102655 - Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote gibt es unter: www.verbraucherzentrale-
sachsen.de/node/95864





