Betreuung von Kleinkindern: Tagesmutter braucht umfassende Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – zum Beispiel in der Tagespflege.
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – zum Beispiel in der Tagespflege.
Die Zeit drängt: Bis 2013 soll bereits jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz haben. So sieht es das neue Kinderförderungsgesetz (KiföG) vor, das vor drei Jahren in Kraft getreten ist. Das KiföG will dabei nicht nur rund 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen, sondern auch die...

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