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Rückruf bei Lidl: Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade wegen Pestizidbelastung

Der bulgarische Lieferant Victoria Nuts Ltd. informiert über den Rückruf des Artikels „Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade“ im 120-Gramm-Beutel. Grund für die Warnung ist der Nachweis des Pflanzenschutzmittels Chlorpyrifos oberhalb des gesetzlich zulässigen Grenzwertes.

Betroffen sind ausschließlich zwei Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027. Das Produkt wurde bei Lidl in Deutschland bundesweit verkauft.

Kunden sollten den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.


Welches Produkt ist betroffen?

Lidl Rückruf: Erdbeeren in weißer Schokolade belastet

 

Produkt Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade
Inhalt 120 g
Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027
Betroffene Chargen 12 L160426-1 und 13 L160426-1
Lieferant Victoria Nuts Ltd., Bulgarien
Verkaufsstelle Lidl Deutschland
Verbreitung bundesweit

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Verbraucher sollten insbesondere die Chargennummer auf der Verpackung kontrollieren. Nur die genannten Chargen sind von diesem Rückruf betroffen.

Chlorpyrifos über dem gesetzlichen Grenzwert

Nach Angaben des Lieferanten wurde im Rahmen einer Eigenuntersuchung Chlorpyrifos in dem Produkt nachgewiesen. Der gemessene Wert lag über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert.

Chlorpyrifos ist ein Insektizid, das früher unter anderem zum Schutz von Pflanzen vor Schädlingen eingesetzt wurde. Die Verwendung des Wirkstoffs ist in der Europäischen Union aufgrund gesundheitlicher Bedenken nicht mehr zugelassen.

Bei einem Nachweis oberhalb der geltenden Höchstwerte werden Lebensmittel vorsorglich zurückgerufen. Verbraucher sollten deshalb die betroffenen Erdbeeren nicht mehr essen.

Was sollten Verbraucher jetzt tun?

Wer die Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade, 120 g, mit einer der betroffenen Chargennummern zu Hause hat, sollte die Verpackung dahingehend überprüfen. Betroffene Packungen können zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Dort erhalten Kunden die Erstattung des Kaufpreises.

Wichtig: Das Produkt sollte auch dann nicht verzehrt werden, wenn Aussehen oder Geruch unauffällig sind. Eine Belastung mit Pestiziden lässt sich nicht erkennen.

 

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