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Zahlreiche Mängel – EU-Prüfung von Kindersitzen

Die richtigen Kindersitze im Auto sind entscheidend für die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. In Deutschland gelten klare gesetzliche Vorschriften. Kinder müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Bis 12 Jahre oder 1,50 m Körpergröße besteht Kindersitzpflicht. Der Sitz muss zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen und er muss nach EU-Norm zugelassen sein (alt ECE R44/04 oder i-Size / ECE R129). Ohne passenden Sitz drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Und: Vorsicht bei gebrauchten Kindersitzen >

EU-Prüfung von Kindersitzen ergibt zahlreiche Mängel

Sieben von neun Kindersitzen, die im Rahmen einer EU-organisierten Kampagne geprüft wurden, haben die Anforderungen an dynamische Prüfungen (Crashtests) gemäß der UN-Regelung Nr. 129 (ECE R129) , der neuesten europäischen Sicherheitsregelung für Kindersitze, nicht erfüllt. Sechs fielen bei Prüfungen von Merkmalen wie Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen durch. 

Das ist das Ergebnis einer Kampagne unter Leitung der Generaldirektion der Europäischen Kommission.

Die Hauptursachen für das Scheitern der Crashtests waren der Bruch von Bauteilen wie Kopfstützen und der unzureichende Schutz des Kindes an Kopf, Hals und Brustkorb bei plötzlicher Verzögerung oder Stauchung.

Zudem wurde eine Reihe von statischen Prüfungen anhand ausgewählter Bestimmungen der UN-Regelung Nr. 129 durchgeführt, u. a. an Verschlüssen, Bauteilen und Verstelleinrichtungen: Sechs der neun Sitze und die Basen von drei Sitzen bestanden diese Prüfungen nicht.

Nur einer der neun Sitze bestand alle dynamischen Prüfungen und ausgewählten Bestimmungen der Regelung.

Acht Länder 

Insgesamt 12 Kinderrückhaltesysteme (neun Sitze und Basen für drei von ihnen) wurden von den nationalen Marktüberwachungsbehörden (MÜB) in folgenden acht Ländern nach dem Zufallsprinzip ausgewählt: Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Malta, Niederlande, Polen und Finnland. Sie stammen von sieben Marken, sind für das Alter von 0 bis 15 Monaten oder länger geeignet, können sowohl nach hinten als auch nach vorne gerichtet werden und sind mit ISOFIX-Systemen und/oder Sicherheitsgurten kompatibel.

Sie wurden drei dynamischen Prüfungen unterzogen: einem Frontalaufprall mit 50 km/h, einem Heckaufprall mit 30 km/h und einem Seitenaufprall mit 24 km/h. Damit sollten das Verletzungsrisiko für Kopf, Hals und Brustkorb sowie die Wirksamkeit von energieabsorbierenden Materialien und Barrieren ermittelt werden.

Bei den statischen Prüfungen wurde auch vorhandene Warnhinweise, Kennzeichnungen und Anweisungen, die Korrosionsgefahr von Metallteilen und die Eignung des Sitzes für die vom Hersteller angegebene Körpergröße des Kindes untersucht.

Die wesentlichen Mängel bei den statischen Prüfungen waren fehlende oder unvollständige Warnhinweise, Kennzeichnungen und Anweisungen, falsche Größenangaben und Korrosion.

Maßnahmen 

Anhand der Prüfergebnisse stuften die MÜB sechs der Produkte als ernsthaftes Risiko, eines als hohes Risiko und zwei als mittleres Risiko ein.

Zwei wurden zurückgerufen. Derzeit wird überprüft, welche Maßnahmen für neun Modelle geeignet sind.

Empfehlungen

Die Marktüberwachungsbehörden empfahlen, sich vor dem Kauf eines Sitzes zu vergewissern, dass Kennzeichnungen und Informationen vorhanden sind, und nur Sitze zu kaufen, die nach September 2024 auf den Markt gebracht wurden, da sie der neuesten Sicherheitsnorm R129 entsprechen. Der alten Norm R44 entsprechende Sitze sollten vermieden werden. Wirtschaftsbeteiligte dürfen diese nicht mehr in Verkehr bringen. 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ebenso auf Folgendes achten:

  • Stellen Sie den korrekten Einbau und die richtige Befestigung des Sitzes sicher: Der Kindersitz muss mit dem Fahrzeug kompatibel, korrekt befestigt und vor der Fahrt immer in der richtigen Position eingerastet sein.
  • Besondere Vorsicht ist bei um 360° drehbaren Sitzen geboten: Der Drehmechanismus und die Verriegelungssysteme sind nicht speziell nach den geltenden Vorschriften geprüft. Prüfen Sie regelmäßig, ob der Mechanismus ordnungsgemäß funktioniert, und wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Händler.
  • Wählen Sie einen Sitz, der zu Ihrem Kind passt: Der Kindersitz sollte in der Größe richtig angepasst und für das Alter und die Größe des Kindes geeignet sein.
  • Die Verwendung von rückwärts- und vorwärtsgerichteten Sitzen verstehen: Sobald das Kind eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Gewicht erreicht hat, muss der Sitz entweder vorwärtsgerichtet sein oder ausgetauscht werden.
  • ISOFIX ist eine sicherere Option, sofern verfügbar: Bei der Wahl zwischen verschiedenen Befestigungssystemen wird ISOFIX gegenüber Sitzen empfohlen, die nur mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs befestigt werden.

Hersteller sollten klare und sichtbare Informationen über Größe und Einbau bereitstellen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahl des richtigen Sitzes zu erleichtern, und robuste Qualitätssicherungssysteme einrichten. Einführern wird empfohlen, die Produktqualität zu überwachen und unabhängige Nachprüfungen durchzuführen, sofern dies möglich ist.

Schutz des Binnenmarktes

„Marktüberwachungskampagnen wie diese sind für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung. Sie tragen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen im Binnenmarkt vor unlauterem Wettbewerb bei“, so Vanessa Capurso, Referentin der GD GROW.

Die Prüfung war Teil der Gemeinsamen Maßnahmen zur Konformität von Produkten (Joint Actions on Compliance of Products, JACOP) 2024. Marktüberwachungsbehörden aus der ganzen EU haben gemeinsam Produkte ausgewählt, die auf dem Binnenmarkt verkauft werden, und geprüft, ob sie den EU-Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Kinderautositze waren eine der 16 Produktkategorien, die geprüft wurden.

Quelle: European Commission

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