In dieser schwarzen Tätowierfarbe finden sich stark erhöhte Konzentrationen von Nickel und Arsen. dadurch, daß bei einer Tätowierung der Farbstoff direkten Kontakt zur Haut hat, ist das Allergene Potential sehr hoch.
Wußten Sie, daß in der medizinischen Fachliteratur über Fälle berichtet wurde, bei denen in schwarzen Tattoo-Arealen Hautkrebs diagnostiziert wurde und in den benachbarten Lymphknoten sowohl schwarze Tattoopigmente als auch Melanommetastasen nachgewiesen worden waren?
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Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt
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Rapex Wochenmeldung – Report 11 vom 16.03.2012 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken fĂĽr Detailansicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als WochenĂĽbersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion fĂĽr Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem fĂĽr Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission ĂĽbernimmt keine Verantwortung fĂĽr die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex













