Stromschlaggefahr bei Mehrfachsteckdosen von m-Makel

Von diesen Verlängerungskabeln sollten Sie die Finger lassen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Beachten Sie auch folgenden Artikel: Lebensgefährlich: Unfälle mit Strom und elektrischen Geräten


Rapex Wochenmeldung vom 08.10.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen 
Rapex Nummer:27-1495/10
Kategorie:Elektrogeräte
Produkt:Verlängerungskabel mit Mehrfachsteckdosen
Beschreibung:Verlängerungskabel Set: weißeSteckdosenleisten mit Schalter, mit vier, fünf und sechs Steckdosen, in einer pastiktüte verpackt. 310cm Anschlusskabel mit angespritztem Schukostecker, Inschrift: „m Makel“, CE-und GS-Zeichen auf dem Karton Label
Meldendes Land:Deutschland
Herkunftsland:China
Marke:m Makel
Typ / Artikel-Nr.:unbekannt
EAN-Nummer:unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung:Zerstörung der Produkte durch die Behörden
Art der Gefährdung:Stromschlag
 

Es besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags, weil:

Die Querschnittsfläche der Leiter im Kabel nicht ausreichend ist

Die Erdung at keine metallischen Leiter;

Die Zugentlastung ist unzureichend

Entspricht nicht :der Low Voltage Directive (LVD) und den einschlägigen nationalen Standards
  


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.