Streik im ÖPNV am 02.02.2026: Was müssen Fahrgäste beachten?

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten für Montag, 2. Februar 2026, bundesweit zu Streiks auf. Es ist davon auszugehen, dass durch den Streik  Busse, Straßenbahnen, U-Bahn- und S-Bahn-Linien teilweise oder ganz ausfallen und bedingt dadurch mit erheblich mehr Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Also Montag früher aufstehen, denn Pendler, Schüler und Berufstätige müssen alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen – etwa Fahrrad, Mitfahrgelegenheiten oder zu Fuß. Unternehmen und Behörden können ebenfalls betroffen sein, wenn Mitarbeitende verspätet kommen.

Streik: Am Montag, 2. Februar kann der ÖPNV zum Erliegen kommen

Drei Fragen an Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW

In der aktuellen Tarifrunde bei den kommunalen Nahverkehrsunternehmen ruft die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten für Montag, 2. Februar 2026, bundesweit zu Streiks auf. Es sei davon auszugehen, dass in den betroffenen Verkehrsbetrieben ­ – in NRW geht es fast flächendeckend um nahezu alle großen Städte – der ÖPNV zum Erliegen kommen wird, teilte Verdi mit. „Wenn Busse, U- und Straßenbahnen aufgrund von Streik nicht fahren, haben Fahrgäste keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung”, erklärt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. Weitere Antworten auf wichtige Fragen:

Welche Nahverkehrsangebote sind betroffen?

Ab Beginn der Frühschicht sind Bus-, U-Bahn- und Straßenbahnfahrer:innen zum Streik aufgerufen. Die Nahverkehrszüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn und anderer privater Unternehmen sind hingegen nicht betroffen. Ob beim jeweiligen Verkehrsbetrieb gestreikt wird, erfahren Fahrgäste in der Regel auf dessen Internetseite oder in dessen App sowie in den regionalen Medien.

Greift die NRW-Mobilitätsgarantie?

Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Streik ist einer der vorgesehenen Ausschlussgründe. Betroffene werden daher auch keine Taxikosten erstattet bekommen. Das gleiche gilt auch für die Pünktlichkeitsgarantie einiger Verkehrsunternehmen in NRW.

Was gilt für den Arbeitsweg?

Arbeitnehmer:innen sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten von Zuhause kann eine Alternative sein, muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Weiterführende Informationen:

  • Bei Fragen rund um Fahrgastrechte hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter der Hotline 0211/ 91 380 1380 (montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr). Anfragen können auch per Online-Kontaktformular gestellt werden unter www.schlichtungsstelle…verkehr.de