EG-Umlage entfällt – Zwischenablesung bei Stromzählern
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist. Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Christina Wallraf,...