Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW – Zu viel Salz in Kinder-Knabbersnacks

Kinder lieben es zu knabbern – egal ob in der Schule, im Kindergarten oder unterwegs. Gesunde und leckere Knabbersnacks sind dabei eine gute Alternative zu stark zuckerhaltigen Süßigkeiten. Besonders beliebt sind Snacks wie Reiswaffeln, ungesalzene Nüsse (je nach Alter), getrocknete Früchte oder kleine Vollkorn-Cracker. Auch Gemüsesticks mit Hummus oder Joghurt-Dips kommen oft gut an und liefern wichtige Nährstoffe.

Wichtig ist die richtige Balance: Knabbersnacks mit wenig Zucker, Salz und Zusatzstoffen sind hier die beste Wahl. Eine Stichprobenuntersuchung der Verbraucherzentrale NRW hat in vielen Kinder-Knabbersnacks zu hohe Salzgehalte festgestellt.

Die Verbraucherzentrale NRW hat in vielen Kinder Knabbersnacks zu hohe Salzgehalte festgestellt – Bild: Verbraucherzentrale NRW

Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt ungesund hohe Salzgehalte in Knabbersnacks

Kinder lieben bunte Kinderlebensmittel – und für Eltern liegt es nahe, darauf zu vertrauen, dass diese auch besonders gut für den Nachwuchs geeignet sind. Tatsächlich aber unterliegen die meisten Kinderlebensmittel keinen besonderen Vorgaben. Sie sind daher auch nicht automatisch gesünder als Produkte, die nicht für die Zielgruppe Kinder vermarktet werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat den Salzgehalt von 30 Kinder-Knabbersnacks wie Knuspertieren und -bällchen analysiert, und kommt zu dem Ergebnis, dass viele der Produkte deutlich salziger sind, als es für Kinder empfehlenswert ist.

Snacks speziell für Kinder gibt es reichlich: In den Regalen des Einzelhandels und in Drogerien finden Eltern niedliche Knuspertiere, Stangen, Bällchen und Laugengebäck. „Oft locken die Verpackungen mit kindgerechter Optik, aktuellen Lieblingsfiguren und einem gesunden Wording. Doch wer sich die Nährwertangaben der niedlichen Knuspersnacks genauer anschaut, entdeckt deutlich höhere Salzgehalte, als für kleine Kinder geeignet sind“, sagt Katrin Böttner, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, die die Stichprobe ausgewertet hat.

Maximal empfohlene Tagesmenge an Salz ist schnell erreicht

Im Durchschnitt lag der Salzgehalt der gecheckten Produkte bei 1,92 Gramm pro 100 Gramm. Der Spitzenreiter bringt es auf 2,8 Gramm Salz pro 100 Gramm – dazu noch versehen mit dem Aufdruck „ohne Aufstreusalz“. Dieser Hinweis war auf insgesamt 14 der 30 Produkte abgedruckt und erweckt den Eindruck, die Produkte seien besonders salzarm. „Kindersnacks werden häufig in kleinen Verpackungen angeboten, deren Inhalt oft vollständig aufgegessen wird. Diese Produkte können den Salzkonsum ganz erheblich erhöhen“, erklärt Böttner. Direkt hinter dem Spitzenreiter landete ein 50-Gramm-Tütchen mit 1,35 Gramm Salz. „Das klingt nach wenig, ist aber schon fast die Hälfte der Salzmenge, die vier- bis sechsjährige Kinder maximal pro Tag aufnehmen sollten. Dazu kommt noch das in Brot, Wurst, Käse und anderen verarbeiteten Lebensmitteln enthaltene Salz. Auch ohne salzige Snacks ist die maximal empfohlene Salzmenge schnell erreicht. Eltern sollten ihren Kindern salzige Knabberprodukte deshalb, wenn überhaupt, nur in sehr kleinen Mengen anbieten“, rät die Ernährungsexpertin. „Zum Sattessen sind sie nicht geeignet. Als Zwischenmahlzeit sind Gemüsesticks, Nüsse oder Naturjoghurt mit Obst die bessere Wahl.“

Salz erhöht Risiko für Bluthochdruck schon in der Jugend

Kinder sollten deutlich weniger Salz zu sich nehmen als Erwachsene, je nach Alter und Körpergewicht nicht mehr als zwei bis fünf Gramm am Tag. Besonders wichtig ist es laut Böttner, eine frühe Gewöhnung an salzigen Geschmack zu vermeiden, denn die Geschmacksprägung in den ersten Lebensjahren wirkt sich auf das spätere Leben aus. Zu viel Salz erhöht das Risiko für Bluthochdruck, der auch schon Kinder und Jugendliche betreffen kann, und lässt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Erwachsenenalter stark steigen. „Wichtig ist, Inhaltsstoffe und Nährwerte anzuschauen, zu vergleichen und Produkte zu wählen, die zum Beispiel vergleichsweise wenig Salz enthalten“, erläutert Katrin Böttner.

Besondere Regelungen nur für Säuglinge und Kleinkinder

Nicht in die Stichprobe einbezogen wurden Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren mit entsprechender Kennzeichnung. Darunter fallen z.B. „Säuglingsanfangsnahrung“ oder Beikost, zu der beispielsweise auch Knabberstangen aus Getreide zählen können, wenn sie mit einer entsprechenden Altersangabe versehen sind. Für diese gelten strengere EU-Regeln, etwa für die Zusammensetzung und den Salzgehalt. Der Unterschied ist für Eltern im Geschäft aber schwer erkennbar, da die Produkte häufig im selben Regal stehen und oft nur einen kleinen Hinweis auf der Verpackung tragen.

Auswahl und Testkäufe:

Für die Stichprobe wurden im Februar und März 2026 insgesamt 30 Kinder-Knabbersnacks in Drogerien, Supermärkten, Bioläden und Discountern gekauft und deren Verpackungsangaben geprüft.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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