Vorsorglich gibt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ausgewählte Hinweise zur Vermeidung von Infektionsgefahren beim Umgang mit Lebensmitteln. Weitere allgemeine hygienische Hinweise, Hinweise zur Müll- und Fäkalienentsorgung sowie zur Medizinischen Versorgung sind unter www.sms.sachsen.de zu finden.
Umgang mit Lebensmitteln
- Umgehende Entsorgung von durchfeuchteten, kontaminierten Lebensmitteln.
- Keine überängstliche Bevorratung von Lebensmitteln (Gefahr von Schimmelbefall u.ä.).
- Für alle Reinigungsarbeiten Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz verwenden.
- Konserven sind vor dem Öffnen gründlich zu reinigen.
- Alles Obst und Gemüse, welches mit Überschwemmungswasser in Kontakt gekommen ist, vernichten, auf keinen Fall essen.
- Entsorgung von Gemüse und erdnahem Obst aus dem überschwemmten Garten durch Untergraben bzw. Kompostieren.
- strikte Einhaltung der allgemein empfohlenen hygienischen Maßnahmen, wie gründliches Händewaschen besonders nach Aufräumarbeiten und vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln.
- Kein Verzehr von Lebensmitteln, während der Aufräumarbeiten vor Ort.
- Betroffene Arbeitsflächen mit klarem Wasser reinigen. Geschirr, das mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen ist, erst nach gründlicher Reinigung wieder benutzen.
- Beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen, Fieber sowie bei Verletzungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u. ä. nicht uneingeschränkt geeignet ist
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
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