Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen wurde von einem Arzt aus Südhessen darüber informiert, dass wiederholt Patienten nach dem Genuss von Honig aus dem Bereich der türkischen Schwarzmeerküste über Bewusstseinsstörungen klagten. Das Hessische Landeslabor stellte in einer Honigprobe, die der Arzt zur Verfügung gestellt hatte, einen hohen Gehalt des giftigen Pflanzenstoffes Grayanotoxin fest.
Das Hessische Verbraucherschutzministerium hatte daraufhin das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gebeten, die gesundheitlichen Risiken des Verzehrs derartiger mit Grayanotoxinen belasteter Honige zu bewerten. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass bereits der Verzehr von kleinen Aufnahmemengen dieser Honige (z.B. 5 g) aufgrund der möglicherweise enthaltenen Grayanotoxine zu Vergiftungserscheinungen und gesundheitlichen Problemen wie Magen-Darm-Beschwerden, Schwindel, vermehrten Speichelfluss und Hautirritationen führen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV)
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