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Rückrufe Spielzeug

Verkaufsverbot: Jonglierbälle von Funny-Toys

Das Set mit 3 Jonglierbällen von Funny Toys  enthält verbotene Weichmacher. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer: 26 0151/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Jonglierbälle

Gift in Kinderspielzeug kein Thema bei Spielwarenmesse – BUND: Hersteller müssen endlich Verantwortung übernehmen

Berlin/Nürnberg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte anlässlich der morgen beginnenden Internationalen Spielwarenmesse in Nürnberg, dass Kinder immer noch nicht ausreichend vor Schadstoffen in Spielzeug geschützt werden. Erst im vergangenen Oktober hatte die Stiftung Warentest hohe Schadstoffbelastungen in Spielwaren nachgewiesen. Gefunden wurden unter anderem krebserregende polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie fortpflanzungsschädigende Phthalat-Weichmacher. Konsequenzen

Augen auf beim Spielzeugkauf – Vorsicht vor Schadstoffen in Kinderspielzeug

24.01.11 (ams). Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Das gilt zumindest für Kinderspielzeug. „Prüfen Sie Spielsachen vor dem Kauf genau und scheuen Sie sich nicht, daran zu riechen“, empfiehlt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Verströmen Spielsachen einen auffälligen Geruch, besteht die Gefahr, dass sie Schadstoffe ausdünsten. Ob eine Puppe, ein Teddy oder Bauklötze unbedenklich sind

Rückruf: Fingerpuppen „Finger Puppet Show“ mit verbotenen Azofarbstoffen

In diesen Fingerpuppen stecken verbotene Azofarbstoffe. Es wurde Aminoazobenzol in nicht unerheblicher Konzentration nachgewiesen. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Inzwischen hat uns das Unternehmen RL-Fundgrube Leißler GmbH telefonisch bestätigt, daß diese Fingerpuppen über die eigenen Sonderpostenmärkte verkauft wurde. Sie

Rückruf: Schnullerhalter-Teddybär „Mein Baby-Clip“ von Bino

Bei diesem Schnullerhalter-Teddybär „Mein Baby-Clip“ von Bino besteht aufgrund ablösbarer Kleinteile Erstickungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft! Die Adresse des Herstellers/Importeurs finden sie in unserem Herstellerverzeichnis. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995-

Rückruf: Magnetisches Angelspiel „Forelli“ von Bino

Bei diesem magnetischen Angelspiel kann es zu ernsthaften inneren Verletzungen bei Kindern kommen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft! Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer:

Erstickungsgefahr: Verkaufsverbot für Spielzeug-Holzeisenbahn

Bei dieser Holzeisenbahn besteht aufgrund ablösbarer Kleinteile Erstickungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer: 3  0029/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Spielzeug Holzeisenbahn Beschreibung: Holz-Zug, bestehend

Warnhinweise auf Spielzeugen – ab dem 20.07.2011 auch im Onlineshop

Spielzeuge müssen mittlerweile mit einem so großen Sammelsurium an Warnhinweisen gekennzeichnet sein, dass bei vielen Spielsachen der Beipackzettel größer ist als die Ware selbst. Diese Hinweispflichten treffen bald nicht mehr nur die Hersteller, sondern auch die Onlinehändler. Die Richtlinie 2009/48/EG schreibt in Art. 11 Abs. 2 ausdrücklich vor, dass die Warnhinweise, die herstellerseitig auf den

Textildiscounter Zeeman ruft Baby-Greiflinge zurück

Die Greiflinge wurden zwischen dem 11. September und dem 19. Oktober 2010 verkauft. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei Untersuchungen festgestellt, dass der Kopf der Greiflinge herabgezogen werden kann und dabei das Rasselelement freigelegt wird. Dadurch besteht Erstickungsgefahr, sollte ein Kleinkind diese Rassel verschlucken. Von diesem Rückruf sind laut Zeeman ausschliesslich Greiflinge mit der Artikelnummer

Rückruf: Schnullerkette „My Baby“ von Bino

Bei dieser Schnullerkette von Bino besteht Strangulationsgefahr aufgrund eines zu langen Bandes sowie Erstickungsgefahr durch ablösbare Kleinteile.  Eltern Augen auf – Dieses Produkt wird bzw. wurde auch in Deutschland verkauft. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de Rapex Wochenmeldung vom 14.01.2011 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften,