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Reach Verordnung

Rückruf: Verbotene Azofarbstoffe in Schal Olina

In diesem Schal stecken verbotene Azofarbstoffe. Es wurde Aminoazobenzol in nicht unerheblicher Konzentration nachgewiesen. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Krebserregend: Benzidin in schwarzem Herrenhut

In diesem Herrenhut findet sich Benzidin in nicht unerheblicher Konzentration. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Plastikweichmacher in Kindertagesstätten – Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen

Gestern veröffentlichte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Studie zu Weichmachern (Phthalate) im Staub von Kindertagesstätten. Im Schnitt lagen die gemessenen Werte dreifach über dem, was UBA  Messungen im Staub von Wohnungen nachgewiesen hatten. Weichmacher stehen im Verdacht, für Missbildungen der Geschlechtsorgane und Störungen der Fruchtbarkeit verantwortlich...

Rückruf: Badreiniger „Super Bathroom Cleaner“

Dieser Badreiniger enthält Nonylphenolethoxylat. Ihre häufigste Verwendung finden sie in Reinigungsmitteln. Aufgrund der Gefahren hat die Industrie in einer freiwilligen Selbstverpflichtung 1986 zugesichert, diese Substanz innerhalb der EU nicht mehr in Wasch- und Reinigungsmitteln für den Privatgebrauch zu verwenden. Im Jahre 1992 wurde der Verzicht auf industrielle Reinigungsmittel erweitert. Im...