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Kennzeichnung

Neues Prüfsiegel: TÜV Rheinland testet jetzt auch Lebensmittel

Doch der Wunsch nach erhöhter Transparenz und Sicherheit seitens der Endverbraucher verhallt bisweilen. Diesem Wunsch kommt TÜV Rheinland jetzt nach und engagiert sich in der Prüfung von Lebensmitteln. „Transparenz ist ein enorm wichtiger Faktor, wenn es um Lebensmittel geht. Die Endverbraucher wollen wissen, ob das Lebensmittel ihren Anforderungen auch wirklich entspricht“, erklärt Prof. Dr. Wilde,

Lebensmittel: Versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs kennzeichnen!

Hamburg und Berlin, 02. April 2013. Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben heute einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Die drei Organisationen fordern Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, durch eine Änderung der

Verwirrung im Osternest: Unterschiedliche Kennzeichnungsregeln bei Süßigkeiten

Süße Häschen, cremig gefüllte Schokoeier und andere Leckereien: Viele Eltern und Großeltern füllen damit die Osternester ihrer Lieben. Auch Verbraucherin Gudrun R. Ihr fiel auf, dass auf einigen Produkten die Zutaten ausgewiesen waren und auf anderen nicht. Irritiert wandte sie sich an die Verbraucherzentrale Sachsen. „Grundsätzlich gilt, dass verpackte Lebensmittel, die aus mehr als einer

Ei am what Ei am – oder: Woher kommt das bunte Ei?

Gekochte und gefärbte Eier, die lose, d. h. ohne Verpackung, verkauft werden, sind von vielen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Das kritisiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Woher das gekochte Ei stammt, wie die Hühner gehalten oder welche Farbstoffe zum Färben verwendet wurden – diese Angaben müssen bei gefärbten Eiern, die lose verkauft werden, nicht gemacht werden. Fast könnte man

Rückruf: Warnhinweis für Allergiker – Biskuits mit Haselnussfüllung in falscher Verpackung

Bei der Aktion für Choc Midor Suisse-Guetzli im Dreier-Pack in der Woche vom vom 12.-18. März 2013 gelangte eine geringe Menge der Biskuits infolge eines Abpackfehlers in die Schachteln von Choc Midor Rondo. Anstelle der auf der Verpackung abgebildeten runden und nussfreien Biskuits befinden sich die Choc Midor Suisse-Guetzli drin. Diese länglichen Biskuits enthalten eine

Pferdefleisch-Skandal: foodwatch fordert konkrete Untersuchungspflichten für Unternehmen und Strafen nach Umsatz

Berlin, 18.02.2013. Nach der europaweiten Verbrauchertäuschung mit Pferdefleisch täuscht Ilse Aigner die Verbraucher ihrerseits mit ihrem „Aktionsplan“. Die Maßnahmen, die die Ministerin als Beratungsgrundlage für die heutige Sondersitzung von Bund und Ländern vorgelegt hatte, stellen nach Einschätzung der Verbraucherorganisation foodwatch folgenlose Ankündigungspolitik dar. „Frau Aigner schont die eigentlich Verantwortlichen und täuscht mit Scheinmaßnahmen darüber hinweg,

Mangelnde Behördeninformation beim Pferdefleischskandal

Trotz neuer gesetzlicher Grundlage gibt es keine zufriedenstellende Information der Verbraucher durch die Behörden Bundeseinheitlich, verständlich und verlässlich: So sollten Behörden Bürger über Lebensmittelverstöße informieren. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der aktuelle Pferdefleischskandal aber zeigt: Die Länder setzen die seit September geltenden neuen Regelungen zur Verbraucherinformation nur unzureichend um. Seit dem 1. September 2012 sind

foodwatch-Bilanz: Nur gut ein Drittel der Unternehmen ändert nach öffentlicher Kritik Produkte oder Werbung

foodwatch-Bilanz: Nur gut ein Drittel der Unternehmen ändert nach öffentlicher Kritik Produkte oder Werbung – Bundesministerin Aigner muss gesetzlich gegen Verbrauchertäuschung vorgehen Berlin, 25. November 2012. Etwa jedes dritte Unternehmen verändert nach öffentlicher Kritik und Verbraucherprotest sein Produkt oder seinen Werbeauftritt. Ein Drittel der kritisierten Unternehmen reagiert jedoch nur mit Alibi-Änderungen, ein Drittel ignoriert die

Werbung mit Früchten täuscht Verbraucher

Viele Lebensmittel wie Süßwaren, Tees oder Getränke werden mit Abbildungen oder Namen von Früchten beworben. Oft enthalten sie aber nur minimale Fruchtanteile oder gar keine Früchte, sondern stattdessen Aromen. Verbrauchermeldungen auf www.lebensmittelklarheit.de zeigen, dass besonders die Früchtewerbung auf Süßwaren Kunden irreführen kann. Die Verbraucherzentralen fordern daher weiterhin eine Änderung der Richtlinie für Zuckerwaren der Hersteller.

Verbraucherverhalten erfordert endlich die Lebensmittelampel

Eine aktuelle repräsentative US-Studie hat die Wirkung der unterschiedlichen Kennzeichnungen auf Lebensmittel untersucht. Die „Lebensmittelampel“ in Verbindung mit Angaben über den täglichen Kalorienbedarf schnitt dabei am besten ab. Verbraucher wählten mit Hilfe dieser leicht verständlichen Angaben beim Einkauf im Schnitt gesündere und weniger kalorienreiche Produkte als Verbraucher, die andere oder keine Nährwertinformationen auf den Lebensmittelpackungen