Unzulässige Gesundheitswerbung für Rotbäckchen Kindersaft
Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für den gleichnamigen Kindersaft nicht mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen wegen unlauterer Werbung verklagt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Rotbäckchen-Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen