Urteil: Kunden müssen Stilllegung von Gasanschluss nicht bezahlen
Die Stilllegung eines Gasanschlusses bedeutet, dass die Gasversorgung eines Gebäudes dauerhaft beendet wird. Das ist häufig der Fall, wenn auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen umgestellt oder Gebäude nicht mehr genutzt werden. Die Stilllegung muss beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden. Dabei wird der Anschluss fachgerecht abgetrennt, verschlossen und dokumentiert, um Sicherheitsrisiken...