Rückruf: Konrad Böhnlein ruft Gelbwurst im Ring zurück
Produktrückruf – Wichtige Verbraucherinformation Die Konrad Böhnlein GmbH ruft Wurstartikel zurück. Betroffen ist die Gelbwurst im Ring mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.11.2025. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich metallische Fremdkörper in dem Produkt befinden. Gelbwurst wir oft von Kindern gegessen, hier ist besondere Vorsicht geboten. Vom Verzehr...