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DMAA

Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig

Betroffene Mittel könnten noch im Internet gehandelt werden Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin weist daraufhin, dass Nahrungsergänzungsmittel, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten, unerwünschte Nebenwirkungen haben können und nicht verkauft werden dürfen. Im vergangenen Jahr wurde ein DMBA-haltiges Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland von den Überwachungsbehörden vom Markt genommen. Da nicht...

Gesundheitsgefahr: Behörden warnen vor DMAA in Nahrungsergänzungsmitteln

Die niederländische Lebensmittel- und Verbraucherschutzbehörde (nVWA) warnt Verbraucher – im Besonderen Sportler – vor Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankheitsmitteln die die Inhaltsstoffe Dimethylamylamine, Methylhexanamine oder Geranamine enthalten. Diese Produkte werden oft als Nahrungsergänzungsmittel über Online-Shops, die sich auf Fitness/Bodybuilding- oder Schlankheitsmittel spezialisiert haben, verkauft. Diese Produkte werden oft in Kombination mit Koffein angeboten.