Rapex-Wochenmeldung: Puffer Ball

Das Produkt ist eine Gefahr im Falle einer Entzündung, da es zu schnell verbrennt. Das Produkt ist nicht im Einklang mit der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71

Verkaufsverbot: Luftballons

Blaue, orange und gelbe Luftballons. Die Ballons werden in einer Plastiktüte mit 100 Stück verkauft. Die Produkte enthalten Nitrosamine, die als krebserzeugend Kategorie 2 eingestuft sind. Verbraucher sollten in Besitz befindliche Ballons zurückbringen oder entsorgen!

Verkaufsverbot: Luftballons

 Die Luftballons werden farblich gemischt in einem Plastikbeutel mit jeweils 50 Stück verkauft. Die Produkte enthalten Nitrosamine, die als krebserregend eingestuft sind. Verbraucher sollten in Besitz befindliche Ballons zurückbringen oder entsorgen!

Verkaufsverbot: Luftballons

Luftballons farblich gemischt in einem Kunststoffbeutel und dem Aufdruck „High Quality – 100% Latex“. Es sind jeweils 100 Luftballons in der Verpackung. Die Produkte enthalten Nitrosamine, die als krebserregend eingestuft sind. Verbraucher sollten in Besitz befindliche Ballons zurückbringen oder entsorgen!

Rückruf: Luftballons Zeeman

Luftballons: 25 Stück in einem Plastikbeutel mit einem Karton-Etikett. Farben der Luftballons sind rot, orange, grün, rosa, blau und gelb. Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, aufgrund der Migration von 0,091 mg / kg Nitrosamine, die krebserregend sind.