Rückruf von Bayla Birnensaft wegen Überschreitung des Patulingehalts
Die Bayla Früchteverwertung Franz G. Brendle GmbH informiert über den Rückruf des Bayla Birnensaft in der 1l Glasflasche mit der Mindesthaltbarkeit 04.06.2026. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei einer aktuellen Untersuchung eine Überschreitung des Patulingehalts bei einer Einzelprobe festgestellt. Dem Unternehmen zufolge ist der Verzehr des Produkts in haushaltsüblichen Mengen ist nach aktuellem Kenntnisstand gesundheitlich