TÜV-Verband: Skihelme retten Leben – Ski-Verletzungen betreffen oft den Kopfbereich

Gut ein Zehntel aller Ski-Verletzungen betreffen den Kopfbereich +++ TÜV-Verband rät: Freiwillig immer einen Skihelm tragen! +++ Beim Kauf auf Sicherheit, Passform und GS-Zeichen achten  Nachdem im vergangenen Jahr die Skisaison wegen der Corona-Pandemie weitgehend ausgefallen ist, schöpfen Wintersportler:innen in diesem Winter Hoffnung. Bisher sind Reisen in viele Ski-Gebiete unter strengen Auflagen weiterhin möglich. Damit

Verbraucherzentrale NRW: Überteuerte Neukundentarife für Strom durch Grundversorger fragwürdig

Nach Einstellung der Stromlieferung durch die Stromio GmbH fallen zahlreiche Verbraucher:innen in die Ersatzversorgung zurück und sollen nun teilweise horrende Preise zahlen. Steigende Preise für Strom und Gas, strauchelnde Versorger, einseitige Kündigungen von Verträgen – seit einigen Monaten gibt es Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Auch die Stromio GmbH (Vertriebsname „Grünwelt Energie“) stellte kurz vor Weihnachten

Weltspieltag 2022 – „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“

„Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2022. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und dem diesjährigen Kooperationspartner „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass vielfältige Outdoor-Bewegungs- und Spielgelegenheiten eine zentrale Rolle bei

Rückruf: Gesundheitsgefahr – Erneut Chrom VI in ROBEEZ Baby-Lederkrabbelschuhen

Die ROYER Deutschland GmbH informiert über den Rückruf von Baby-Lederkrabbelschuhen der Bezeichnung ROBEEZ, Modell GREETING RABBIT. Wie das Unternehmen sparsam mitteilt, wurde im Rahmen von Untersuchungen ein erhöhter Wert an Chrom(VI) nachgewiesen. Erst im September 2021 wurden Baby-Lederkrabbelschuhe von ROBEEZ ebenfalls wegen Chrom VI zurückgerufen Betroffener Artikel Artikel: Lederkrabbelschuhe ROBEEZ Modell: GREETING RABBIT Model (874420-10)

Reiseveranstalter müssen Corona-Gutscheine auszahlen

Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW unterstützt Betroffene Der Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat die Urlaubspläne vieler Menschen durcheinander gebracht. Statt einer Rückerstattung bei bereits bezahlten Pauschalreisen, konnten Kund:innen auch einen staatlich abgesicherten Gutschein des Reiseveranstalters annehmen. Dies sollte die Branche vor einer Pleitewelle schützen. „Die Corona-Reisegutscheine waren bis zum 31. Dezember 2021 gültig“,

Rückruf: Danone Waters ruft „Volvic natürliches Mineralwasser“ via Penny und Netto Marken-Discount zurück

Danone Waters Deutschland ruft in Deutschland den Artikel „Volvic natürliches Mineralwasser“ in der 1,5L PET Flasche mit dem MHD vom 18.12.2023 mit den Chargennummern 7 0747 bis 7 0846 zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei einer Nachanalyse bei einem Produkt ein veränderter Geruch und Geschmack festgestellt. Die sensorischen Veränderungen sind auf Spuren eines für

Veranstaltung abgesagt, Gutschein erhalten – Auszahlung ab 1.Januar 2022 möglich

Seit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht vom 15. Mai 2020 sind Veranstalter von Kultur- und Sportveranstaltungen dazu berechtigt, die Eintrittskarten von auf Grund der Corona-Krise ausgefallenen Terminen nicht erstatten zu müssen, sondern den Verbraucher*innen stattdessen einen Gutschein auszuhändigen. Dies gilt für alle vor dem 8. März 2020 gekauften Tickets. Betroffen

Rückruf: NEDIS ruft „Gourmet Raclette-Set“ für 6 Personen wegen möglicher Kurzschlussgefahr zurück

NEDIS informiert über den Rückruf des Gourmet / Raclette für 6 Personen der Marke NEDIS aufgrund eines technischen Defekts. Wie das Unternehmen mitteilt, besteht Aufgrund eines Produktionsfehlers bei der Herstellung des Heizelementes die Gefahr eines Kurzschlusses im Heizelement.  NEDIS bittet dringend jeden Besitzer, dieses Produkt ab sofort nicht mehr zu verwenden! Betroffener Artikel Artikel: Gourmet

Rückruf: Achtung bei Weizenallergie – XOX ruft Biene Maja Kartoffelsnack zurück

Die XOX Gebäck GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“ mit den Chargennummern 214 und 215. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das genannte Produkt nicht deklariertes Weizen enthält. Aufgrund möglicher allergischer Reaktionen sollten die Kunden, die allergisch auf Weizen reagieren, den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene