Rückruf: Elektrisches Deko-Aquarium (Living Aquarium) von PMS

Dieses elektrisch betriebene Deko-Aquarium (Living Aquarium) ist Brandgefährlich. Bereits zwei dokumentierte Vorfälle unterstreichen dies. Diese Meldung stammt aus England, aber wir haben dieses Produkt auch schon in geschäften in Deutschland gesehen.  Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Danke an unseren Leser Armin: Allem Anschein nach war das hier betroffene Gerät nur in Großbritannien verkauft! Weitere

Liebe um die ganze Welt schicken

Unter dem Motto „Liebe um die ganze Welt schicken“ waren die Aktionsbotschafter Heiner und Viktoria Lauterbach kreativ und haben eine Weihnachtskarte für die Aktion von Pampers für UNICEF gemalt. Mit der Karte wollen die beiden Aktionsbotschafter noch einmal vor Aktionsschluss Ende Dezember auf die tödliche Bedrohung durch Tetanus bei Neugeborenen in den Entwicklungsländern aufmerksam machen.

Tiergeschenke zu Weihnachten

Schildkröte, Papagei und Co. gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel, oder „mal eben“ im Internet geordert werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät, beim Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk für Kinder besonders kritisch zu sein, denn: Internationale Artenschutzbestimmungen stecken enge Grenzen – und die

Deutschland braucht wirksame Politik für Kinder

Anlässlich des heutigen Abschlusskongresses zum Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordern der Deutsche Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland die Bündelung kinderpolitischer Maßnahmen und die Einsetzung eines Kinderbeauftragten der Bundesregierung.

Besser, größer, informativer?: Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU

(aid) – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Nun soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden. Außerdem muss eine Mindestschriftgröße eingehalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Die vierzehn Hauptallergene müssen künftig auch bei loser Ware gekennzeichnet