Erhöhte Nickelwerte in zweiteiligem Edelstahl-Ring von Karat

Bei diesem zweiteiligen Edelstahl Ring der Marke Karat hat wurde bei einer Analyse erhöhte Nickelwerte festgestellt. Modeschmuck dieser Marke wird nach Angaben auf der Unternehmenshomepage über die großen SB-Handelsketten wie z.B. Real, Globus, Famila, Kaufland, Edeka und Ihr Platz verkauft.

Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert

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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 10 vom 13.03.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldung im Original
Rapex Nummer: 8 A12/0324/15
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Schmuck
OECD Portal Kategorie: 64000000
Produkt: Ring
Marke: Karat
Name: unbekannt
Beschreibung: Zweiteiliger Ring: eine Hälfte schwarz mit grauem Muster, die andere Hälfte Silber glänzend
Typ / Artikel-Nr.: P:4-5.3/H3 58, Größe 20 Art.Nr. 60412
Barcode: 4038406604122
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Der Ring gibt Nickel über das zulässige Niveau (Messwert: 1.75 μg/cm ²/Woche) frei. Nickel ist ein starkes Allergen und kann allergische Reaktionen verursachen, wenn Erzeugnisse in direkten und längeren Kontakt mit der Haut kommen.
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme der Ware aus dem Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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