Deshalb haben sich die Marktüberwachungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit Herbst letzten Jahres intensiv mit den Fahrrädern mit Hilfsmotor befasst, die Pedelecs25 getestet und ein Marktüberwachungsprogramm entwickelt, das jetzt startet.
Bei Pedelecs25 handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind. Die Unterstützung des Fahrers reduziert sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit bis zum Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört. Die Pedelecs 25 gelten nicht als Fahrzeuge wie Pkw oder Motorräder, sondern sind im gesetzgeberischen Sinne Maschinen. Daher kann nach EU-Recht bislang auch keine verpflichtende Sicherheitsprüfung wie bei Pkw vorgeschrieben werden. Zur Bestätigung, dass die formellen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind, müssen den Pedelecs 25 eine Konformitätserklärung sowie eine Betriebsanleitung beiliegen und die CE-Kennzeichnung angebracht sein.
Die Marktaufsichtsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben neben der Entwicklung eines Marktüberwachungsinstrumentes – einer Checkliste für die Prüfer – auch ein Verfahren zur Überarbeitung der „Pedelec-Norm“ in Gang gesetzt. Diese soll künftig Mängel verhindern und für mehr Verbrauchersicherheit sorgen.
Quelle:
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration des Landes Niedersachsen
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