Wie wird richtig geputzt?
Mit etwa drei bis vier Jahren sind Kinder alt genug, um die Zahnbürste selbst in die Hand zu nehmen. Ganz wichtig sind dabei die drei Buchstaben K – A – I. Zunächst sollen die Kleinen lernen, die Kauflächen zu putzen. Einfach vom letzten Zahn beginnend hin und her auf den Zähnen putzen. Wer das beherrscht, kann sich an die Außenflächen wagen. Dabei werden beim Putzen immer kleine Kreise auf den Außenseiten der Zähne gezeichnet. Schließlich bleiben noch die Innenflächen der Zähne. Hierbei wird die Zahnbürste von Rot nach Weiß, das heißt vom Zahnfleisch weg, bewegt. Egal, wie gut die Kleinen das alles schon schaffen, ist ein Nachputzen der Eltern empfehlenswert. | Informationen >
Vorbild Mama und Papa
Richtige Ernährung
Je mehr das Kauen den Speichelfluss anregt, desto besser ist das für die Zähne. Denn durch den Speichel werden Essensreste und schädliche Säuren weggeschwemmt. Die Kleinen sollten daher zum Beispiel Müsli, Vollkornbrot sowie knackiges Obst und Gemüse zum Kauen bekommen. Schließlich fördert das Beißen auch die Entwicklung des Kiefers. Zuviel Süßes sollten Eltern generell verhindern, da alle Arten von Zucker, beispielsweise Frucht- oder Traubenzucker, schädlich für die Zähne sind. | Informationen >
Kieferorthopädische Behandlungen
Zahnärztliche Behandlungen bei Kieferfehlstellungen werden erst ab KIG 3 (kieferorthopädische Indikationsgruppe) von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen. Dabei leistet die GKV nur eine Regelversorgung, was bedeutet, dass ästhetische Zahnspangen von Versicherten selbst gezahlt werden müssen. Dabei wären Modelle aus Keramik oder Kunststoff für die Zähne nicht nur schöner, sondern auch wesentlich gesünder, da bei ihnen anders als bei einer metallischen Zahnspange keine Kariesgefahr besteht.
Krankenzusatzversicherung
Auch wenn bei einer Krankenzusatzversicherung, die Zahnbehandlungen miteinschließt, viele Leistungen angeboten werden, die eventuell noch nicht von großer Bedeutung für das Kind sind, lohnt sie sich, denn die Kinderbeiträge sind sehr günstig. Zudem werden kieferorthopädische Behandlungen der KIG 1 und 2 übernommen, sofern sie nach Versicherungsabschluss vom Kieferorthopäden für notwendig erachtet werden. Auch teurere Behandlungen, wie zum Beispiel eine fast unsichtbare Zahnspange, können von der Zusatzversicherung übernommen werden. | Informationen >