Abhilfe ist aber in Sicht. In Zukunft soll in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche eine Ultraschalluntersuchung angeboten werden, die nach einer Checkliste systematisch die Organe des Ungeborenen untersucht.
Schwangere können dann entscheiden, wie genau sie den Check wünschen, denn auch das Recht auf Nichtwissen etwaiger Missbildungen respektieren die Mediziner. Die Ultraschall-Untersuchung nach Checkliste bedarf allerdings auch einer gewissen Erfahrung des Frauenarztes.
Besonders geschulte Untersucher können die DEGUM-Qualifikationsstufe I, II oder III vorweisen.
Das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ 7/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Apothekenmagazin „BABY und Familie“
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