Die in dem Präparat in hohen Dosen nachgewiesene Substanz kann schlagartige und lebensbedrohende Blutdruckabfälle verursachen. Darüber hinaus besitzen Nitrosamine ein sehr hohes krebserregendes Potenzial.
Durch den Zusatz dieser chemischen Substanz ist das als rein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel angebotene Produkt als illegales, bedenkliches Arzneimittel einzustufen, welches nicht verkehrsfähig ist. Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden wurden informiert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf: http://www.lgl.bayern.de/
Bild: LGL-Bayern