Wer mit einem Haustier verreisen möchte, muss sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten. Mit dem Beginn der Sommerreisezeit stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Internet aktuelle Informationen für die Reise mit Heimtieren bereit.
Außerdem gibt es Informationen über die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die zum Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung von Krankheiten beim Reisen mit Tieren beachtet werden müssen. Welche Anforderungen an den Gesundheitsstatus eines Tieres gestellt werden, hängt auch von der Tollwutsituation sowohl im Herkunftsland als auch im Urlaubsland ab.
Ergänzt wird das Angebot um Tipps für einen tierschutzgerechten Transport. Pro Person können höchstens fünf Katzen oder Hunde mitgenommen werden. Sollen mehr Tiere transportiert werden oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Bestimmungen.
Weitere Informationen:
Interaktiver Fragenblock zum Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
Checkliste des BMELV zum Reisen mit Hunden und Katzen
Zoll: Reisen mit Haustieren