In 16 Proben wurden Farbstoffe bestimmt, die ausdrücklich verboten sind. Bei weiteren sechs Proben wurden Farbstoffe bestimmt, für die keine Zulassung besteht. Diese Produkte sind auf dem europäischen Markt nicht verkehrsfähig. Bei 33 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt: Bestandteilelisten waren unvollständig und nicht korrekt.
So fehlten in Auflistungen Farb- und Konservierungsstoffe, nicht enthaltene Farbstoffe waren aufgeführt. Des Weiteren entsprach die Angabe der Bestandteile nicht bei allen Inhaltsstoffen der vorgeschriebenen einheitlichen Nomenklatur. Teilweise fehlte die Chargenummer, so dass nicht rückverfolgt werden kann, aus welcher Produktionsreihe die Ware kommt. Während in einigen Fällen die Umverpackungen korrekt gekennzeichnet waren, wiesen die Behältnisse keinerlei bzw. unvollständige Kennzeichnungselemente auf.
Wird – wie es üblich ist – die Verpackung fortgeworfen, kann z.B. nicht mehr nachvollzogen werden, wer der verantwortliche Inverkehrbringer in der Europäischen Union ist, was in Fällen von Reklamationen wichtig ist.
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe
Weißenburger Straße 3
76187 Karlsruhe
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