Den Frauen steht auch ein Raum für das Stillen oder Abpumpen zu. Im Schichtdienst dürfen sie keine Nacht- und Wochenenddienste übernehmen. Viele Firmen sind erst einmal überrascht, wenn sie mit diesen Rechten konfrontiert werden. Claudia Seidel, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Still- und Laktationsberaterinnen, rät den jungen Müttern jedoch nachdrücklich, ihre Rechte einzufordern: „Wer nachhakt, wird positiv überrascht sein, wie viel doch ganz unkompliziert möglich ist.“ Schließlich habe Stillen auch für den Arbeitgeber Vorteile: „Gestillte Kinder sind zum Beispiel seltener krank als nicht gestillte.“
Das Apothekenmagazin „BABY und Familie“ 6/2010 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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