Seit Anfang 2007 ist die Verwendung von sechs Weichmachern (Phthalsäureester) aufgrund deren fortpflanzungsgefährdender und fruchtschädigender Wirkung in Spielwaren und Babyartikeln verboten.
Im Hessischen Landeslabor (LHL) wurden infolge eines Anfangsverdachts im Zuge eines Ermittlungsverfahrens bei einem Frankfurter Importeur 14 verschiedene Puppensets aus China vorsorglich untersucht.
Bei sechs dieser Puppen wurden Weichmacher in verschiedenen Teilen des Puppenkörpers und in den Accessoires nachgewiesen. Der europaeinheitliche Grenzwert von 0,1 % für diese Weichmacher wurde bei den entsprechenden Proben um ein Vielfaches überschritten.
Internet: www.lhl.hessen.de
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