Verbrauchsdatum auf loser Geflügelware: Neuregelung im Handel nicht umgesetzt
Seit 22. März 2013 gilt die neue deutsche Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie schreibt vor, auch frisches, lose angebotenes Geflügelfleisch mit einem Verbrauchsdatum zu versehen. Diese Vorschrift galt bislang nur für abgepackte Ware. Auf Wochenmärkten in Kiel, Heide, Norderstedt sowie in Supermärkten mit Frischetheke in Schleswig-Holstein hielt die Verbraucherzentrale Ausschau nach Einhaltung dieser Vorschrift.