Verbraucherzentrale mahnt erfolgreich irreführende Kennzeichnung von Smoothies ab
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat im Rahmen eines Marktchecks jüngst festgestellt, dass die kleinen Obstmahlzeiten aus der Flasche – genannt Smoothies – oftmals nicht überwiegend aus den abgebildeten Früchten, sondern häufig aus Apfelsaft bestehen. Die wahre Beschaffenheit von Smoothies lässt sich daher erst durch einen genauen Blick in die Zutatenliste erkennen. Trotz verschiedener Gerichtsurteile, die