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Produktrückruf

Rückruf: Steckernetzteile zu den Netzwerk-Hub Sitecom LN-118 Network Switch 5 port 10/100 Mbps

Bild: Sitecom Europe BV Die Sitecom Europe BV ruft die Steckernetzteile zu den Netzwerk-Hubs „LN-118 Network Switch 5 port 10/100 Mbps“ des Seriennummernbereichs: 118106100001 bis 118106110000 wegen möglicher elektrischer Gefährdungen zurück. Die Seriennummer ist auf der Verpackung neben dem Strichcode und an der Unterseite des Produkts angegeben. Gefährdung: Elektrische Gefährdung Sicherheits-/ Gesundheitsrisiko: Elektrischer Schlag oder

Rückruf: Paulus Lachsfilet 250g

Die Firma Paulus ruft einzelne Chargen des Lachsfilet Premium 250gr, handgetrimmt, schockgefrostet, im Meerwasser gezüchtet, Herkunft Chile, zurück. Von dem Rückruf betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 08/2011 Verkauft wurde das Produkt über Hit, Karstadt Feinkost, Penny, REWE und toom In einzelnen Fällen wurden Spuren eines Breitbandantibiotikums nachgewiesen. Das Unternehmen rät Verbrauchern vom Verzehr des Lachsfilets ab. Betroffene Verbraucher können

Österreich: EZA Fairer Handel ruft Chargen von Quinua zurück

Das Unternehmen EZA Fairer Handel GmbH mit Sitz in Köstendorf (Österreich) teilt mit, daß bei Proben des Produkts „Quinua“ Mineralölkomponenten nachgewiesen wurden. Die EZA Fairer Handel GmbH warnt aus diesem Grund vor dem Verzehr der betroffenen Chargen und ruft das Produkt zurück. Wie die EZA weiter mitteilt, stammen die betroffenen Chargen aus Bolivien. Die standardmäßige Untersuchung des

Schweiz: Öffentliche Warnung des Schweizer Bundesamt für Gesundheit BAG vor Miesmuscheln

Lebensmittelsicherheit – In Frankreich sind 14 Personen nach dem Verzehr von holländischen Miesmuscheln an Durchfall und Erbrechen erkrankt. Diese Muscheln wurden auch in die Schweiz geliefert. Die noch nicht verkauften Produkte wurden bereits vom Markt genommen. Personen, welche diese Miesmuscheln gekauft haben und noch bei sich zu Hause aufbewahren werden aufgefordert, diese nicht zu verzehren.

Milupa ruft vorsorglich einzelne Chargen der Marken Milumil und Aptamil zurück

Verbraucherhinweis Die aufgerufene Warnung ist nicht mehr veröffentlicht, da aufgrund des betroffenen Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatums davon auszugehen ist, dass betroffene Ware nicht mehr in Privathaushalten vorhanden ist. Untenstehend die aktuellen Warnungen aus dem Lebensmittelbereich Rückrufe & Warnungen – Food         alle anzeigen > [thumb_list cats=“74″ num=“10″ offset=“0″]

Produkt-Rückruf: Elegant Baby –Kindersocken mit Leoparden-Muster von TK Maxx

TK Maxx ruft die Söckchen mit Leoparden-Muster der Marke Elegant Baby zurück. Als Grund für diesen Rückruf nennt das Unternehmen überlange Schlaufen auf der Innenseite der Söckchen. Diese können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dieses Produkt war zwischen Juni und Dezember 2010 im Verkauf. Falls Sie solche Socken gekauft haben, können Sie diese in einer TK Maxx Filiale

Rückruf: Haarfärbemittel „Kali Mehandi“ von Black Rose

Dieses Haarfärbemittel sollten Sie nicht verwenden. Es enthält p-Phenylendiamin, das eine stark sensibilisierende Wirkung hat und bei mehrfachanwendung zu schweren Hauterkrankungen führen kann! Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.   Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de  Rapex Wochenmeldung vom 04.03.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen

Rückruf: A.T.U Auto-Teile-Unger ruft Dachbox MAC 640 zurück

Die A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Weiden ruft die Autodachbox MAC 640 in schwarz/hochglanz freiwillig zurück. Als Grund für den Rückruf teilt das Unternehmen mit, daß die Verschlüsse der Dachbox unter Umständen während der Fahrt versagen könnten, und dadurch andere Verkehrsteilnehmer durch herausfliegende Teile gefährdet sein können.Von diesem Rückruf betroffene

Rückruf: Indianerkostüm von KiK

Der in Bönen ansässige Textildiscounter KiK ruft ein Kinder Indianerkostüm zurück. Als Grund für den Rückruf nennt das Unternehmen einen enthaltenen Azofarbstoff. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte an Azofarbstoffen überschreiten, ist in der EU verboten Das Indianerkostüm wurde für  3,99 Euro verkauft. Das Faschingskostüm war ursprünglich für 5,99 Euro verkauft worden.