Krebserregend: Verbotene Azofarbstoffe in Schlauchschal
Eine Meldung des ICSMS (Information and communication system for pan-european market supervision) vom 01.10.2011 informiert unter der Produktinformation 121100065656 über ein Verkaufsverbot für einen Schlauchschal aufgrund einer erheblichen Belastung mit Azofarbstoffen. Produkt: SchlauchschalModel: 90139Inverkehrbringer: New Light GmbH Bei Proben wurde in dem Schal der verbotene Azo-Farbstoff DY 23 bzw. das Spaltprodukt 4 –Aminoazobenzol in Konzentrationen von 268/304